ermöglicht es Ihnen, den Arzt Ihrer Wahl aufzusuchen. Wahlärzte sind Ärzte ohne Kassenvertrag. Das heißt, das Honorar wird zunächst direkt zwischen Patient und Arzt verrechnet. Die Honorarnote kann dann bei der zuständigen Krankenkasse mit dem Antrag auf Kostenersatz eingereicht werden. Die Höhe der Kostenrückerstattung ist bei den Krankenkassen unterschiedlich. Im Regelfall erhält der Patient 80% des Vertragsarzthonorars refundiert. Für Leistungen, die in der Honorarordnung nicht enthalten sind, gewährt die Krankenkasse keinen Kostenersatz.
Innerhalb eines Quartals kann nur ein Facharzt derselben Fachrichtung in Anspruch genommen werden.
Das System ist leider etwas umständlich, der große Vorteil liegt aber in der Möglichkeit der persönlichen Betreuung durch Ihren Wunscharzt. Der Patient wird nicht „durchgeschleust“, muss nicht wochenlang auf einen Termin warten, um dann endlose Stunden im Warteraum zu verbringen.
Die Transparenz von Leistungen ist durch die Rechnungslegung und durch die Kontrolle des Patienten gegeben.
Auch für uns Ärzte bringt das Wahlarztsystem Vorteile. Ausreichend Zeit zu haben, bedeutet in Ruhe arbeiten zu können, seine ganze Aufmerksamkeit dem Patienten widmen zu können und ist Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Patientenbetreuung.
Wie funktioniert das System in der Praxis?